Impressum
Gasthof Hotel zum „Älblerstüble“
Inhaberin Natascha Strohm
Olgastr. 33
89150 Laichingen
Kontakt
Telefon: 07333-9500280
E-Mail: info@gasthof-hotel-zum-aelblerstueble.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE273211079
Redaktionell verantwortlich
Natascha Strohm
Olgastr. 33
89150 Laichingen
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stornierungsfristen:
Innerhalb folgenden Zeitraumes bleibt ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag kostenfrei:
Bis einen Tag vor Anreise bleibt eine Stornierung kostenfrei.
Danach entstehen dem Kunden folgende Kosten:
Bei Stornierung am Tag der Anreise oder Nichtanreise ohne Absage bis einen Tag vorher fallen 90% der Kosten an.
Zimmerbereitstellung, – Übergabe und Rückgabe:
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels bis spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Zahlung:
Rechnungen es Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de